top of page

Home » AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Yoshihiko Nakahata – Bremen (Stand: 05.02.2025) für Mitglieder vom Daishoryu Karate Bremen

1) Persönliche Mitgliedschaft

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder (nachfolgend „Trainierende“ genannt) sind persönlich und nicht übertragbar. Trainierende sind verpflichtet, Änderungen persönlicher Daten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname) dem Dojo Nakahata (nachfolgend „Dojoleiter“ genannt) unverzüglich mitzuteilen.
 

2) Teilnahme & Beitragszahlung

Die monatlichen Beiträge sind auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn das angebotene Training nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wird. Dies gilt auch bei gesundheitsbedingter Abwesenheit, es sei denn, es liegt eine ärztliche Bescheinigung über eine mindestens vier Wochen andauernde schwere Erkrankung vor.

3) Trainingsformen & Trainingszeiten

Das Training findet als Präsenztraining im Dojo oder, falls erforderlich, als Online-Training statt. An gesetzlichen Feiertagen entfällt das Training, und während der Sommer- und Weihnachtsferien pausiert der reguläre Betrieb für bis zu zwei Wochen. In weiteren Ferienzeiten können die Trainingszeiten reduziert sein. Änderungen werden rechtzeitig per E-Mail oder Aushang im Dojo bekannt gegeben.
 

4) Gesundheit & Versicherung

Mit Vertragsabschluss bestätigt der Trainierende, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die der Teilnahme am Training entgegenstehen. Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Es wird empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
 

5) Haftungsausschluss

Die Nutzung aller Trainingseinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Dojoleiters, der Trainer oder des Dojos für Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
 

6) Haftung für Wertgegenstände

Das Dojo übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Wertgegenständen (z. B. Kleidung, Mobiltelefone, Sportausrüstung).
 

7) Zahlungsbedingungen

Der vertraglich vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist für die gesamte Vertragsdauer fällig und kann nach Vereinbarung in monatlichen Teilbeträgen entrichtet werden. Die Aufnahmegebühr wird mit Vertragsabschluss fällig.
 

8) Zahlungsverzug & Mahnverfahren

Bei Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mahnung. Nach zwei erfolglosen Mahnungen kann der ausstehende Gesamtbetrag für die restliche Vertragslaufzeit sofort fällig gestellt werden. Zusätzlich werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz sowie eine Mahngebühr von 15,00 € pro Mahnung erhoben. Nach der dritten Mahnung kann die Forderung an ein Inkassobüro übergeben werden, dessen Kosten der Schuldner trägt.
 

9) Vertragslaufzeit, Kündigung & Verlängerung

Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien festgelegt:

  • Einjahresverträge müssen mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate zu den bestehenden Konditionen.

  • Dreimonatsverträge (Kinder-Tarif) müssen mindestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt werden, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere drei Monate.

  • Sechsmonatsverträge müssen mindestens zwei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängert sich der Vertrag um weitere sechs Monate.

  • Der Dojoleiter kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ein Trainierender durch wiederholtes ungebührliches Verhalten, Missachtung von Anweisungen oder Störung des Dojo-Betriebs auffällt.

  • Bei nachweislicher gesundheitlicher oder beruflicher Verhinderung (mindestens 4 Wochen, mit Nachweis) kann eine vorübergehende Vertragsruhe vereinbart werden. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.
     

10) Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

bottom of page